"JA" für die Selbstbestimmung am Lebensende
- Jan Honegger
- vor 5 Tagen
- 6 Min. Lesezeit
Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes sowie des Gesundheitsgesetzes ab. Die Vorlage ist der Gegenvorschlag zur mittlerweile zurückgezogenen Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen».
Dabei geht es um eine sehr persönliche Frage: Wer darf darüber bestimmen, wo ein Mensch einen assistierten Suizid in Anspruch nimmt?
Bereits heute müssen Alters- und Pflegeheime, die von einer Zürcher Gemeinde betrieben werden oder einen entsprechenden Leistungsauftrag haben, einen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Private Heime ohne einen solchen Auftrag können dies weiterhin verbieten.
Mit einem Ja würde diese Unterscheidung aufgehoben. Künftig müssten alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten ermöglichen. Zusätzlich würde die Regelung auf Spitäler und Rehabilitationskliniken ausgeweitet. Psychiatrische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten wären davon ausdrücklich ausgenommen.
Ich spreche mich klar für ein "Ja" aus.
Wenn ein Pflegeheim ein Zuhause sein soll
Alters- und Pflegeheime werben gerne damit, für ihre Bewohnerinnen und Bewohner ein neues Zuhause zu sein.
Über diesen Begriff kann man durchaus diskutieren. Ein Pflegeheim bleibt eine Institution. Dienstpläne, Abläufe, Essenszeiten, gesetzliche Vorgaben, Finanzierung und Personalsituation setzen Grenzen, die es im eigenen Zuhause so nicht gibt.
Aber wenn wir schon den Anspruch erheben, dass ein Pflegeheim für einen Menschen zum neuen Zuhause werden soll, dann muss dieser Gedanke auch am Lebensende gelten.
Wer teilweise mehrere Jahre in einem Heim gelebt hat, kennt dort seine Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die Pflegenden und andere Mitarbeitende. Auch die Angehörigen kennen die Umgebung. Das eigene Zimmer ist häufig der letzte persönliche Rückzugsort, den dieser Mensch noch besitzt.
Ich halte es deshalb für schwer nachvollziehbar, weshalb eine urteilsfähige Person diesen Ort verlassen soll, wenn sie sich nach sorgfältiger Abklärung für einen assistierten Suizid entschieden hat.
Im schlimmsten Fall müsste ein schwerkranker Mensch nochmals transportiert werden und seine letzten Stunden in für ihn fremden Räumlichkeiten verbringen, nur weil die Trägerschaft seiner Institution aus religiösen, weltanschaulichen oder anderen Gründen assistierten Suizid ablehnt.
Für mich wiegt in dieser Situation die Selbstbestimmung des betroffenen Menschen schwerer.
Interessant ist dabei auch: Rund 75 Prozent der privaten Zürcher Heime ohne kommunalen Auftrag erlauben assistierten Suizid bereits heute freiwillig. Die Abstimmung betrifft also insbesondere jene Einrichtungen, die ihn weiterhin grundsätzlich ausschliessen.
Was ich in der Langzeitpflege erlebt habe
In meinen 15 Jahren in der Langzeitpflege habe ich viele Menschen begleitet, deren letzte Lebensphase von schweren Erkrankungen, Schmerzen, Ängsten, Depressionen, zunehmendem Verlust der Selbstständigkeit oder einer Kombination verschiedener Leiden geprägt war.
Genau hier ist Palliative Care enorm wichtig.
Richtig umgesetzt kann Palliative Care Schmerzen und andere belastende Symptome lindern, Ängste reduzieren und Menschen ermöglichen, möglichst würdevoll zu leben und zu sterben. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um die letzten Stunden oder Tage des Lebens.
Ich halte Palliative Care für eines der wichtigsten Konzepte unseres Gesundheitswesens.
Aber wir sollten gleichzeitig nicht so tun, als könne Palliative Care jedes Leiden beseitigen und als würde sie überall unter optimalen Bedingungen angeboten.
Das Bundesamt für Gesundheit beschäftigt sich selbst seit Jahren mit bestehenden Lücken bei Zugang, Finanzierung und Versorgungsstrukturen. Gerade komplexe und instabile Situationen am Lebensende können zusätzliche personelle und spezialisierte Ressourcen benötigen.
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sind zudem zunehmend hochbetagt und häufig multimorbid. Das BAG beschreibt Gebrechlichkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Organversagen und Demenz - häufig mehrere Erkrankungen gleichzeitig - als typische Ausgangslage in der allgemeinen Palliative Care.
Das alles trifft auf ein Gesundheitswesen, das gleichzeitig mit einem erheblichen Personalmangel kämpft.
Deshalb finde ich zwei Aussagen gleichzeitig richtig:
Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen Zugang zu guter Palliative Care erhalten. Aber wir dürfen daraus nicht ableiten, dass ein urteilsfähiger Mensch deshalb kein Recht mehr auf einen selbstbestimmten Entscheid über sein eigenes Lebensende haben soll.
Das eine schliesst das andere für mich nicht aus.
Die Langzeitpflege hat sich verändert
Auch die Realität in Alters- und Pflegeheimen hat sich verändert.
Menschen können dank Spitex, Angehörigenbetreuung und anderen ambulanten Angeboten heute wesentlich länger zu Hause bleiben. Das ist grundsätzlich positiv. Eine Folge davon ist aber, dass viele Menschen erst relativ spät und mit einem entsprechend hohen Unterstützungs- und Pflegebedarf in eine stationäre Einrichtung eintreten.
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium erwartet, dass der Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in den kommenden Jahren stark weiter steigen wird und Pflegeheime bei unveränderter Versorgungspolitik bereits vor 2030 mit Kapazitätsproblemen konfrontiert sein könnten.
Gleichzeitig werden die Anforderungen an das Personal komplexer.
In der Praxis treffen Demenz, geriatrische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen und unterschiedlichste soziale Situationen aufeinander. Dazu kommen Fachkräftemangel, ein teilweise problematischer Qualifikationsmix und Kommunikationsprobleme.
Ich habe selbst erlebt, wie schwierig es wird, wenn sehr unterschiedliche Bewohnergruppen gemeinsam betreut werden sollen, gleichzeitig Personal fehlt und immer weniger Zeit für individuelle Betreuung vorhanden ist.
Das soll keine pauschale Abwertung der Mitarbeitenden sein. Im Gegenteil: Viele leisten unter schwierigen Bedingungen täglich enorme Arbeit.
Aber gerade weil das System zunehmend unter Druck steht, sollten wir vorsichtig damit sein, Menschen vorzuschreiben, welches Ausmass an Abhängigkeit, Krankheit und persönlichem Leiden sie für sich selbst noch akzeptieren müssen.
Was ist mit religiösen Alters- und Pflegeheimen?
Ein häufiger Einwand betrifft religiös getragene Institutionen.
Ich kann nachvollziehen, dass ein katholisches, reformiertes oder anderweitig religiös geprägtes Heim assistierten Suizid aufgrund seiner Werte ablehnt.
Für mich stellt sich allerdings eine andere Frage:
Wessen Glaubens- und Gewissensfreiheit soll am Ende ausschlaggebend sein - jene der Institution oder jene des Menschen, der dort lebt?
Religionsfreiheit bedeutet für mich eben auch, dass ein religiöser Mensch selbst entscheiden darf, wie er seinen Glauben interpretiert und welche Entscheidungen er mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Ein Heim muss den assistierten Suizid deshalb nicht gutheissen.
Es muss ihn auch nicht selbst durchführen.
Die Gesetzesvorlage verlangt lediglich, dass die Institution die Durchführung durch externe Dritte in ihren Räumlichkeiten duldet. Der eigentliche assistierte Suizid wird also nicht zur Aufgabe des Pflegeheims oder seines Personals.
Diese Unterscheidung finde ich entscheidend.
Auch Pflegepersonal muss nicht alles gut finden
Dasselbe gilt für uns Pflegende.
Niemand verlangt von einer Pflegeperson, assistierten Suizid persönlich gutzuheissen.
Pflegende dürfen religiöse Überzeugungen haben. Sie dürfen persönlich gegen assistierten Suizid sein. Sie dürfen ihn moralisch schwierig finden.
Aber unsere persönliche Haltung darf nicht automatisch zur Lebensregel für die Menschen werden, die wir betreuen.
Unsere Aufgabe besteht darin, Menschen professionell zu begleiten - unabhängig davon, ob ihre Biografie, Religion, sexuelle Orientierung, Vergangenheit, Lebensweise oder persönliche Entscheidungen unseren eigenen Vorstellungen entsprechen.
Wir betreuen Menschen, nicht unsere eigenen Weltbilder.
Gerade bei einem Thema wie dem assistierten Suizid braucht es allerdings auch Schutz für Mitarbeitende. Niemand sollte zu einer aktiven Beteiligung gezwungen werden, die seinem Gewissen widerspricht. Die vorgesehene Durchführung durch externe Dritte schafft dafür eine wichtige Trennung.
Ein Punkt stört mich trotzdem: der behördliche Aufwand
Einen Aspekt des heutigen Systems betrachte ich kritisch.
Ein assistierter Suizid gilt rechtlich als aussergewöhnlicher Todesfall. Deshalb endet die Angelegenheit nach Eintritt des Todes nicht einfach mit der ärztlichen Todesfeststellung.
Nach Art. 253 der Schweizerischen Strafprozessordnung muss bei Anzeichen eines unnatürlichen Todes eine Legalinspektion erfolgen. Damit soll unter anderem ausgeschlossen werden, dass eine Straftat, unzulässiger Druck oder andere Unregelmässigkeiten vorliegen.
Das führt auch bei einem lange vorbereiteten und umfassend dokumentierten assistierten Suizid zu einem erheblichen Behördenaufwand.
Der Zürcher Regierungsrat hat 2025 detailliert aufgezeigt, was dies bedeutet: Bei einem assistierten Suizid erscheinen üblicherweise eine Kaderperson sowie ein bis zwei Polizistinnen oder Polizisten. Der durchschnittliche Aufwand beträgt rund drei Stunden für die polizeilichen Sachbearbeitenden und weitere zwei Stunden für das Pikettkader. Hinzu kommt die Staatsanwaltschaft. Eine Legalinspektion durch das Institut für Rechtsmedizin kostet derzeit 436.75 Franken. Diese Kosten trägt letztlich der Kanton.
Ich verstehe den Grund hinter diesen Kontrollen. Gerade beim assistierten Suizid müssen Missbrauch, Fremdeinwirkung und eigennützige Motive zuverlässig ausgeschlossen werden.
Trotzdem halte ich es für legitim, darüber zu diskutieren, ob bei eindeutig dokumentierten und professionell begleiteten Fällen künftig standardisiertere und schlankere Verfahren möglich wären, ohne den Schutz der betroffenen Menschen zu schwächen.
Hier muss man allerdings ehrlich sein: Diese Frage wird durch die Zürcher Abstimmung vom 27. September nicht gelöst. Ein grosser Teil der rechtlichen Grundlage stammt aus der eidgenössischen Strafprozessordnung. Der Kanton kann diese Vorgaben nicht einfach nach Belieben abschaffen.
Selbstbestimmung darf nicht an der Eingangstür des Pflegeheims enden
Die Frage hinter dieser Abstimmung ist für mich letztlich ziemlich einfach.
Ein Mensch verliert beim Eintritt in ein Pflegeheim einen grossen Teil seiner bisherigen Selbstständigkeit. Vielleicht verliert er seine Wohnung, Teile seiner Mobilität, seine Gesundheit und zunehmend die Kontrolle über seinen Alltag.
Seine Selbstbestimmung sollte er deshalb nicht ebenfalls an der Eingangstür abgeben müssen.
Natürlich braucht assistierter Suizid klare Voraussetzungen. Ein solcher Wunsch muss freiwillig, wohlerwogen und ohne äusseren Druck entstanden sein. Die Urteilsfähigkeit muss gegeben sein, Alternativen müssen besprochen werden und besonders vulnerable Menschen müssen geschützt werden. Die medizinisch-ethischen Richtlinien der SAMW setzen hierfür hohe Anforderungen.
Aber wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte nicht die Trägerschaft eines Pflegeheims darüber entscheiden können, ob ein Mensch für seinen letzten Entscheid sein Zuhause nochmals verlassen muss.
Deshalb stimme ich am 27. September Ja.
Weil ich überzeugt bin, dass am Ende nicht eine Institution, eine Religion oder meine persönliche Meinung darüber bestimmen sollte, welchen Weg ein urteilsfähiger Mensch für sein eigenes Lebensende wählen darf.




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