Freiheitseinschränkende Massnahmen in Pflegeheimen
- Jan Honegger
- 4. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Ich beziehe mich auf folgenden Blick-Artikel vom 04.08.2024:
Die Bewohner von Pflegeheimen werden zunehmend komplexer. Viele von ihnen sind multimorbid und chronisch krank, sodass sie nicht mehr von der Spitex betreut werden können, da ihr Pflege- und Betreuungsbedarf zu hoch ist. Zu den Krankheiten zählen neben Demenz auch psychische Erkrankungen wie Schizophrenie oder Suchterkrankungen.
Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Bewohner stark sturz- oder weglaufgefährdet sind oder sich selbst und andere verletzen können. In solchen Situationen ist eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit unerlässlich. Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Angehörigen, Pflegepersonal und Therapieangeboten wie Aktivierungstherapie.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen sowie sedierende Medikamente werden grundsätzlich nur als letztes Mittel und nur mit ärztlicher Verordnung und Zustimmung der Angehörigen eingesetzt. Die Freiheit und Selbstbestimmung der Bewohner hat immer höchste Priorität, und mögliche Komplikationen müssen in Kauf genommen werden.
Solche Maßnahmen müssen immer situationsabhängig angewendet und regelmäßig überprüft werden. Oft kann man zum Beispiel mit beruhigenden Medikamenten in einer Dosierung arbeiten, die die Bewohner zwar ruhiger macht, ihnen aber dennoch ermöglicht, am Leben teilzuhaben. Auch der Einsatz eines Rollstuhltisches kann hilfreich sein, wenn sturzgefährdete Bewohner nicht alleine aufstehen sollten, sich aber dennoch selbstständig fortbewegen können.
Leider könnten manche Situationen durch eine 1-zu-1-Betreuung verhindert werden, doch aufgrund von Personalmangel und den damit verbundenen Kosten ist dies oft nicht möglich. Dies rechtfertigt keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen, erklärt sie aber. Niemand im Pflegebereich setzt solche Maßnahmen gerne um, und wir alle wünschen uns, mehr personelle Kapazitäten für solche Situationen zu haben.

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