Offener Brief an Alain Berset: "Impfobligatorium"
- Jan Honegger
- 23. Sept. 2020
- 2 Min. Lesezeit
Sehr geehrter Herr Berset
Am 23.09.2020 haben Sie sich im SRF-"Rundschau Talk" für ein Impfobligatorium ausgesprochen. Sie äusserten darin, dass dies kein Impfzwang sei und bedeuten würde, dass es für gewisses Personal jenachdem wie der jeweilige Kanton entscheidet, bestimmt werden kann, ob geimpft werden muss oder nicht. Weigert man sich dagegen, kann es sein, dass diese Person dann andersweitig eingesetzt wird und nicht mehr mit der ursprünglichen Zielgruppe arbeiten darf. Da haben Sie als Beispiel das Personal in den Alters- und Pflegeheimen angesprochen.
Ich sehe darin ein riesiges Problem, denn: "Nur rund ein Drittel der Spitalmitarbeiter mit Patientenkontakt war aktuell gegen die Influenza-Grippe geimpft, wie eine Umfrage von SRF im Februar 2020 zeigte."
Ich erlebe im (Berufs)-Alltag sehr viele Pflegekräfte welche unterschiedlichster Meinung bezüglich dem Thema Impfung sind. Die Mehrheit spricht sich jedoch jährlich gegen eine Influenza-Impfung aus! Und das sind nicht alles strikte Impfgegner. Nein, da sind auch viele mit dabei welche für die lang erforschten Impfungen, wie die Masernimpfung sind. Aber es ist darunter auch sehr viel Fachpersonal dabei, welches kein Interesse hat sich regelmässig Chemie in ihren Körper zu injizieren, dessen Langzeitfolgen unbekannt sind.
Was bedeutet dies? Der bereits schon unattraktive Pflegeberuf, welcher sowieso komplett angepasst werden müsste, wird noch unattraktiver! Und vorallem drohen bereits jetzt schon sehr viele Pflegende damit ihren Job entgültig hinzuschmeissen, wenn ein solches Obligatorium umgesetzt werden würde. Möchten Sie dies wirklich riskieren?
Egal welche Meinung eine Person zum Thema Impfen hat: Es muss nach "Verfassung der Schweiz, Art. 10, Absatz 2: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.", eine Handlung bleiben, die jeder selbst für sich entscheiden und die Verantwortung übernehmen muss!
Im "Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen" heisst es im Art. 22: "Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht."
Ich frage Sie: Welches Gesetz ist Ihnen in einer Demokratie Wichtiger und möchten Sie eine noch grössere Fluktuation im Pflegeberuf riskieren?
Freundliche Grüsse
Jan Honegger


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