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Vernehmlassungsverfahren Pflegeinitiative ab Mai 2024

  • Autorenbild: Jan Honegger
    Jan Honegger
  • 11. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, hat der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative einen Gesetzesentwurf erstellt.


Anschließend wird das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, bei dem Parteien, Verbände, Krankenkassen, Kantone und Gewerkschaften ihre Meinungen äußern können und Änderungsvorschläge einbringen können, bevor der Entwurf dem Parlament vorgelegt wird. Dieser Zeitraum dauert in der Regel etwa drei Monate und beginnt im Mai.


Während dieser Zeit haben insbesondere Pflegende die Möglichkeit, ihre Anliegen über Gewerkschaften und den Berufsverband vorzubringen und aktiv Einfluss zu nehmen. Denn als Personen, die direkt an der Basis arbeiten, wissen wir am besten, welche Bedürfnisse wir haben.


Die Gewerkschaft Unia hat dazu aufgerufen, möglichst viele Meinungen zu sammeln, damit der Gesetzesentwurf eingehend geprüft und diskutiert werden kann. Anschließend wird eine kollektive Stellungnahme erarbeitet.


Liebe Pflegende, welche oft ihre Stimme im Berufsalltag erheben, kritisieren und die Gewerkschaften sowie den Berufsverband dafür verantwortlich machen, dass diese nichts unternehmen: Ohne eure Beteiligung können sie auch nichts bewirken! Jetzt habt ihr erneut die Gelegenheit zu zeigen, dass ihr Veränderungen herbeiführen möchtet. Nutzt diese Chance, zeigt Interesse an berufspolitischem Engagement und meldet euch! Gerne verweise ich auch nochmals an den Podcast vom 12. Mai, dem Tag der Pflege, für den ich bisher auch kaum Rückmeldungen erhalten habe.


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